Feuerschutz

Magazinbeitrag Feuerschutztüren

Feuerschutz

Türen mit einer Feuer- bzw. Brandschutzfunktion erfüllen die Aufgabe, Wandöffnungen in feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden gegen das Durchdringen von Feuer zu sichern und damit Bereiche mit Feuerrisiken zuverlässig gegen die übrigen Bereiche abzuschotten (z.B. zwischen Technikraum und Flur).

Brandschutz kann Leben retten, die Ausbreitung von Bränden hemmen, die Standsicherheit von Gebäuden im Brandfall gewährleisten und Sachwerte sichern. In baugenehmigungsrechtlichen Verfahren wird der Einbau von Brandschutztüren in verschiedenen Feuerschutzklassen von der Baubehörde vorgegeben.

Welche Feuerwiderstandsklasse für eine Türe erforderlich ist, richtet sich nach der Gebäudenutzung und der Ausführung der Wand, in die das Element eingebaut werden soll. Feuerschutztüren müssen immer geschlossen gehalten werden und deshalb mit einem Türschließer ausgerüstet sein. Bei Bedarf können die Türen auch mit Feststellvorrichtungen ausgerüstet werden, die die Türe offen halten und im Falle eines Brandes über einen Brandmelder das Verschließen der Türe automatisch auslösen. Diese Feststellvorrichtungen unterliegen ebenso wie Feuerschutztüren einer Prüfpflicht durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DiBt) und damit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung.

Bauelemente ohne gültige Zulassung dürfen nicht eingebaut werden. Die Montage von Feuerschutzelementen muss gemäß den Vorgaben des Herstellers und der Einbauanleitung erfolgen. Der Monteur ist verpflichtet, nach dem Einbau eine Übereinstimmungserklärung auszufüllen und diese dem Bauherrn mit Zulassungsbescheid und Einbauanleitung zu übergeben und damit zu bestätigen, dass das Brandschutzelement zulassungskonform und nach Herstellervorgaben montiert wurde. Feuerschutztüren können als Multifunktionstür mit weiteren Eigenschaften wie Rauchschutz oder Schallschutz ausgestattet werden.



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